Container für Holz AIV

 

Entsorgung von Holz AIV

Holz, das Jahre oder sogar Jahrzehntelang allen Witterungen trotzen soll, ist besonders behandelt. Mit Holzschutzmittel behandelte Hölzer (schadstoffhaltig) nutzen wir besonders im Außenbereich. Dazu zählen: Garten- und Jägerzäune, Holzfenster, Holzaußentüren oder Pergolen. Weiterhin zählen Konstruktionshölzer wie Holzfachwerk, Bahnschwellen sowie PCB-belastetes Altholz dazu. Sie müssen als gefährlicher Abfall gesondert entsorgt werden. Die Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz regelt die sog. Altholzverordnung (AltholzV). Hier werden konkrete Anforderungen an die stoffliche und energetische Verwertung sowie an die Beseitigung von Altholz festgelegt. Wenn Sie für Abfälle dieser Art einen preiswerten Container bestellen möchten, dann sind Sie bei der AGR-DAR richtig.

Diese Abfälle gehören in den Container schadstoffbelastetes Holz

Schadstoffbelastete Hölzer zählen zur höchsten Abfallkategorie (A IV) und müssen unbedingt getrennt von unbehandelten und behandelten Hölzern in Müllverbrennungsanlagen entsorgt werden. Zu Hölzern der Abfallkategorie IV zählen stark chemisch behandelte Hölzer, die mit Holzschutzmittel imprägniert sind. Hölzer, die stark witterungsbeständig und gegen Befall resistent sein müssen wie z.B. Jägerzäune, Fensterholz, Dachbalken und Gartenmöbel gehören in einen Container für schadstoffbelastetes Holz.

Diese Abfälle gehören nicht in den Container schadstoffbelastetes Holz

Da behandeltes Holz aus dem Außenbereich stark belastet ist, muss es in jedem Fall gesondert entsorgt werden. Auch Gartenabfälle wie Grünschnitt, Wurzelwerk oder Baumstümpfe gehören nicht in den Container für schadstoffbelastetes Holz. Das gleiche gilt für asbesthaltige Abfälle, Dämmstoffe oder mineralischen Bauschutt. Holzmöbel gehören in einen Sperrmüllcontainer.

Was darf in den Container?

Erlaubt

Fensterholz, Gartenzäune, Jägerzäune, Fensterholz (ohne Glas), Türen, Fensterrahmen, Türrahmen, stark lackiertes Holz, Holzzäune, mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz, Balkongeländer, Außentüren, Gartenmöbel aus Holz, Holzterrassen, Pflanzpfähle, druckimprägniertes Holz wie z.B. Zäune oder imprägnierte Sichtschutzwände sowie auch unbehandeltes Holz + behandeltes Holz, Bahnschwellen

Verboten

Bauschutt, Ziegel, Steine, Gummi, Kabel, Kabelreste, Tapetenreste, Papier, Pappe, Verpackungen, Verpackungsstyropor, Folien, Gips, Rigips, Strohmatten, Teppichreste, Kunststoffe, Eimer, Textilien, Altkleider, Altmöbel mit Polster, Blech, Altreifen, Dachpappe, Dämmstoffe, Erde, Sand, Schornsteinschutt, Boden, asbesthaltige Baustoffe, Bimsstein, Ytong, Schlacke, Batterien, Brandabfälle, Chemikalien, Elektroschrott, Flüssigkeiten, Grünschnitt, Kabel, Metall, Müll, Öl, Restabfall, Schilf, Tapeten, etc.


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Ansprechpartner: AGR
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AGR-DAR Containerservice


Was kostet ein Container für Altholzabfälle

Container für Altholzabfälle 4m³ ab 313,86 €
Container für Altholzabfälle 7m³ ab 401,74 €
Container für Altholzabfälle 10m³ ab 433,12 €

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